Landtagswahl-Antrag: | Bildung miteinander leben |
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Antragsteller*in: | Nando Spicker |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 24.09.2020, 15:28 |
Ä8 zu WK3: Bildung miteinander leben
Antragstext
Von Zeile 78 bis 82:
Politik besser informiert als Erwachsene. Trotzdem haben sie in Rheinland-Pfalz bis jetzt keine Möglichkeit mitzubestimmen, wie ihre Zukunft aussehen soll. Wir fordern daher Wahlalter 16 bei Kommunal- und Landtagswahlen. Andere Bundesländer wie Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein machen es vor, Rheinland-Pfalz muss jetzt nachziehen.Wir unterstützen daher die Forderung nach einem Wahlalter 16 bei Kommunal- und Landtagswahlen. Jedoch ist jede Altersbeschränkung willkürlich und schwer mit dem Demokratieprinzip vereinbar, nach welchem alle Menschen ein Recht auf Mitbestimmung haben. Gerade Kinder brauchen ein Wahlrecht, um ihre Interessen in einer alternden Gesellschaft kenntlich machen zu können. Wir fordern daher die Abschaffung der Wahlaltergrenze. Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr soll es zur Wahrnehmung des eigenen Wahlrechts notwendig sein, sich selbstständig und persönlich auf der jeweiligen Behörde in das Wähler*innenregister eintragen zu lassen.
Von Zeile 78 bis 82:
Politik besser informiert als Erwachsene. Trotzdem haben sie in Rheinland-Pfalz bis jetzt keine Möglichkeit mitzubestimmen, wie ihre Zukunft aussehen soll. Wir fordern daher Wahlalter 16 bei Kommunal- und Landtagswahlen. Andere Bundesländer wie Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein machen es vor, Rheinland-Pfalz muss jetzt nachziehen.Wir unterstützen daher die Forderung nach einem Wahlalter 16 bei Kommunal- und Landtagswahlen. Jedoch ist jede Altersbeschränkung willkürlich und schwer mit dem Demokratieprinzip vereinbar, nach welchem alle Menschen ein Recht auf Mitbestimmung haben. Gerade Kinder brauchen ein Wahlrecht, um ihre Interessen in einer alternden Gesellschaft kenntlich machen zu können. Wir fordern daher die Abschaffung der Wahlaltergrenze. Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr soll es zur Wahrnehmung des eigenen Wahlrechts notwendig sein, sich selbstständig und persönlich auf der jeweiligen Behörde in das Wähler*innenregister eintragen zu lassen.
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