Der große Vorteil des Antidiskriminierungsgesetzes in Berlin ist dessen Praxistauglichkeit. Beweiserleichterungen wie die Vermutungsregelung und die Möglichkeit, sich von Verbänden gerichtlich vertreten zu lassen, sind der Schlüssel dafür.
Damit Betroffene sich die Mühe machen, ihre Rechte durchzusetzen und Diskriminierungen durch öffentlich-rechtliches Handeln aufzuklären, müssen Anreize gesetzt werden. Daher müssen sie auch für Schäden, die nicht Vermögensschäden sind, eine Entschädigung in Geld erhalten.
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