Veranstaltung: | 67. Landesmitgliederversammlung |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 99.2. Änderungen der Finanzordnung |
Antragsteller*in: | Joschka Brodbeck |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.10.2020, 14:19 |
FO1: Fahrtkosten komplett erstatten
Antragstext
Ersetze § 4 (2) durch:
Grundsätzlich werden die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten des normalen
Fahrpreises (2. Klasse) einschließlich der Zuschläge für ICE und IC/EC
erstattet. Platzreservierungen werden ab 2 Stunden Fahrzeit erstattet. Nachlöse-
und Umtauschgebühren werden nur in begründeten Ausnahmefällen erstattet.
Begründung
Hiermit würde die BC50-Regelung abgeschafft. Somit würden immer alle entstanden Fahrtkosten übernommen werden. Da Politik kein Geld kosten sollte, ist dies nur fair. Außerdem vereinfacht diese Neuregelung. Natürlich sollten unsere Mitglieder dazu angehalten werden, möglichst Spar- und Gruppentarife zu wählen. Dies sind sie aber auch schon ohnehin gemäß §4(1) („Generell sollte das jeweils günstigste Angebot genutzt werden.“) . Von daher kann der letzte sowie der vorletzte Satz gestrichen werden.
Kommentare